Ordnung des Freundeskreises
Ordnung des Freundeskreises der Halligkirche Hooge
1. Name und Sitz
Der Freundeskreis heißt „Freundeskreis Halligkirche Hooge“.
Der Sitz des Freundeskreises ist Hallig Hooge, Kirchwarft 1.
2. Zweck und Gemeinnützigkeit
Der Freundeskreis unterstützt die Erhaltung der kulturgeschichtlich wertvollen St. Johannis-Kirche und der übrigen Gebäude der Kirchwarft auf Hallig Hooge unter dem Dach und in Zusammenarbeit mit der Ev. Luth. Kirchengemeinde Hooge und möchte die Gemeinschaft von Menschen, die sich auf Hallig Hooge wohlfühlen und denen der Erhalt der Kirchwarft am Herzen liegt, stärken.
Er tut dies insbesondere durch
- Einwerbung von Spenden
- Hilfe bei der Finanzierung notwendiger Bau- und Renovierungsmaßnahmen durch einen jährlichen Mitgliedsbeitrag
- Mithilfe bei Einsätzen
- Musikalische und andere Aktivitäten, die der Erhaltung der Halligkirche zugutekommen
- Führungen in der Kirche
- Werbung für unseren Freundeskreis und seine Aufgaben durch die Erstellung von Informationsflyer, Betreibung einer Website und Kontaktpflege.
Der Freundeskreis ist gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung.
3. Mitgliedschaft
Mitglied des Freundeskreises kann jede natürliche und juristische Person werden.
Die Aufnahme als Mitglied erfolgt aufgrund eines schriftlichen Antrages an den Vorstand des Freundeskreises. Über den Antrag entscheidet der Vorstand mehrheitlich. Es wird eine Mitgliederliste geführt mit Name, Adresse, Telefonnummer und ggf. E- Mail-Adresse.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder durch Tod. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes, wenn das Mitglied den Zwecken des Freundeskreises zuwider handelt oder sonst ein wichtiger Grund vorliegt.
4. Mitgliedsbeiträge
Der Freundeskreis erwartet eine aktive Mitarbeit gemäß Punkt (2). Er dankt insbesondere für einen regelmäßig eingehenden Mitgliedsbeitrag. Die Höhe des Betrages kann selbst festgelegt werden, darf jedoch 10,00 € pro Jahr nicht unterschreiten.
Es wird das bestehende Konto Kirchenkreis Nordfriesland, Kirchengemeinde Hooge,
IBAN: DE 33 2175 0000 0165 0153 48, BIC: NOLADE21NOS genutzt.
Hier wurde eine eigene Haushaltsstelle „Freundeskreis Halligkirche Hooge“ eingerichtet mit Einnahmen und Ausgaben, die für den Kirchenvorstand und den Vorstand des Freundeskreises jederzeit einsehbar sind. Für die Mitgliedsbeiträge wird eine jährliche Spendenbescheinigung erteilt.
5. Organe
Organe des Freundeskreises sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
6. Leitung
Der Vorstand besteht aus
- dem/der Vorsitzenden
- dem/der Schriftführer/in
- dem/der Schatzmeister/in
- und 2 Beisitzern.
Dem Vorstand soll der/die Pastor/in angehören. Alle Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung gewählt, nach folgendem Modus: Vorsitzende(r), Schriftführer(in) und erste(r) Beisitzer(in) werden bei der ersten Wahl für 3 Jahre und Schatzmeister(in) und zweite(r) Beisitzer(in) für 2 Jahre gewählt. Nach 2 Jahren werden Schatzmeister(in) und erste(r) Beisitzer(in) für 3 Jahre gewählt und 1 Jahr später die anderen Vorstandsmitglieder für 3 Jahre. Die Wahlperiode beginnt und endet jeweils mit dem Ende der Versammlung, in der die Wahl stattgefunden hat. Wiederwahl ist zulässig.
Der Vorstand vertritt den Freundeskreis nach außen.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Freundeskreises. Er macht Vorschläge für Maßnahmen, mit denen der Freundeskreis seine Ziele verfolgt und empfiehlt dem Kirchenvorstand die Verwendung der verfügbaren Mittel.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens 4 Mitglieder des Vorstandes anwesend sind.
Der Vorstand beruft mit einer Frist von einem Monat die Mitgliederversammlung unter Übersendung der Tagesordnung ein. Für eine außerordentliche Mitgliederversammlung beträgt die Frist 10 Tage.
Der Vorstand legt über jedes Kalenderjahr Rechnung (Rechnungslegung) ab. Der Kassenbericht wird vom Schatzmeister erstellt und nach Billigung durch den Vorstand innerhalb der ersten drei Monate den Rechnungsprüfern zur Prüfung vorgelegt.
Der Vorstand unterbreitet den Kassenbericht mit dem schriftlichen Bericht der Rechnungsprüfer sowie den Jahresbericht, der auch künftige Vorhaben umfassen soll, der Mitgliederversammlung.
7. Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme.
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.
Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
a) die Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder
b) Entgegennahme der Rechnungslegung des Vorstandes für das abgelaufene Kalenderjahr
c) Feststellung der Rechnungslegung
d) die Entlastung des Vorstands
e) die Benennung der Rechnungsprüfer
f) die Änderung der Ordnung
g) die Auflösung des Freundeskreises
Die Mitgliederversammlung entscheidet über Ordnungsänderungen und die Auflösung des Freundeskreises mit Zweidrittelmehrheit, im Übrigen mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
8. Auflösung
Bei Auflösung des Freundeskreises oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fallen die Vermögenswerte des Freundeskreises an die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Hooge, die sie ausschließlich und unmittelbar für die Erhaltung der St. Johannis-Kirche Hooge und der übrigen Gebäude auf der Kirchwarft zu verwenden hat.
9. Salvatorische Klausel
Sollte(n) eine (oder mehrere) Bestimmung(en) dieser Ordnung gegen einschlägige gesetzliche Vorschriften verstoßen, so gelten insoweit die gesetzlichen Bestimmungen. Die übrigen Bestimmungen dieser Ordnung werden davon nicht berührt.
Eventuelle Regelungsrücklagen sollen ausgefüllt werden nach der Zwecksetzung des Freundeskreises unter Berücksichtigung der steuerbegünstigten Zwecke.
10. Inkrafttreten dieser Ordnung
Die Ordnung „Freundeskreis Halligkirche Hooge“ ist am 8.März 2011 erstellt und am 30.07.2012 überarbeitet und beschlossen worden und gilt fortan.
Ordnung des Freundeskreises als PDF: